Hier veröffentlichen wir Hinweise, sobald sie uns bekannt werden, die in irgendeiner Form ihren Brasilien-Aufenthalt betreffen:
Aktuelle Hinweise zu Brasilienreisen
Wichtiges oder Bemerkenswertes zu Ihrer Reise nach Brasilien
Stand: Mai 2018
Laut der WHO besteht der Impfschutz nach einmaliger Impfung lebenslänglich. Nur wenn gleichzeitig mit einer Masernimpfung geimpft wurde, ist der lebenslange Schutz gegen Gelbfieber nicht sicher.
Einige Staaten bestehen allerdings trotz der Vorgabe der WHO auf eine Impfauffrischung nach 10 Jahren.
Gültig bis: auf Weiteres
Impfung gegen Gelbfieber
Reisenden wird für den Aufenthalt in Brasilien dringend eine Impfung gegen Gelbfieber empfohlen. Seit einigen Monaten ist die Zahl von Erkrankungen auch in brasilianischen Landesteilen angestiegen, die nicht zu den klassischen Regionen für Gelbfieber gehören.Laut der WHO besteht der Impfschutz nach einmaliger Impfung lebenslänglich. Nur wenn gleichzeitig mit einer Masernimpfung geimpft wurde, ist der lebenslange Schutz gegen Gelbfieber nicht sicher.
Einige Staaten bestehen allerdings trotz der Vorgabe der WHO auf eine Impfauffrischung nach 10 Jahren.
Gültig bis: auf Weiteres
Stand: September 2015
Auch die Passagiere selbst müssen sich auf stichprobenartig durchgeführte Kontrollen einstellen, die ebenfalls dem besseren Aufspüren von Sprengstoffen dienen. Die Kontrollen gelten EU-weit, können aber von Flughafen zu Flughafen variieren. Die Bundespolizei rechnet aber nicht damit, dass sie zu längeren Wartezeiten führen.
(Quelle: mdr.de)
Gültig bis: auf Weiteres
Strengere Kontrollen an Flughäfen
Reisende müssen an Flughäfen mit strengeren Sicherheitskontrollen rechnen. Nach einer EU-Vorschrift, die zum 1. September 2015 in Kraft tritt, kann das Handgepäck neben der Nachkontrolle per Hand auch mit Sprengstoffsuchgeräten überprüft werden.Auch die Passagiere selbst müssen sich auf stichprobenartig durchgeführte Kontrollen einstellen, die ebenfalls dem besseren Aufspüren von Sprengstoffen dienen. Die Kontrollen gelten EU-weit, können aber von Flughafen zu Flughafen variieren. Die Bundespolizei rechnet aber nicht damit, dass sie zu längeren Wartezeiten führen.
(Quelle: mdr.de)
Gültig bis: auf Weiteres
Stand: Oktober 2012
Diese Regelung ist am 5. Oktober 2012 in Kraft getreten und betrifft auch alle weiteren Staaten des Schengen-Raumes. (Großbritannien gehört u.a. nicht dazu.)
Vorher war es möglich, das 90-Tage-Visum um bis zu weitere 90 Tage zu verlängern. Es ist auch keine Lösung, ins benachbarte Ausland (bspw. Argentinien) auszureisen und nach einigen Tagen wieder nach Brasilien einzureisen, da aufgrund der elektronischen Datenerfassung die Polícia Federal genau weiss, wie viele Tage man sich in Brasilien innerhalb des Sechs-Monats-Zeitraumes aufgehalten hat.
Wer länger als den zulässigen Zeitraum in Brasilien bleibt, muss pro Tag eine Strafe von rund 3,50 Euro vor der Ausreise bezahlen.
Laut heutigen Informationen der brasilianischen Botschaft in Berlin handelt es sich um eine strikte Umsetzung des diplomatischen Gegenseitigkeitsprinzips. Da im Schengen-Raum die Visa von brasilianischen Staatsbürgern auch nicht mehr um weitere 90 Tage verlängert würden, wende man das gleiche Vorgehen nun auch in Brasilien an. (Quelle: tfb)
Gültig bis: auf Weiteres
Keine Verlängerung des 90-Tage-Visums
Wie von der brasilianischen Bundespolizei (Polícia Federal) in São Paulo mitgeteilt, können die 90-Tage-Visa (Geschäftsreisender oder Tourist; innerhalb von sechs Monaten) bei deutschen Staatsbürgern nicht mehr verlängert werdenDiese Regelung ist am 5. Oktober 2012 in Kraft getreten und betrifft auch alle weiteren Staaten des Schengen-Raumes. (Großbritannien gehört u.a. nicht dazu.)
Vorher war es möglich, das 90-Tage-Visum um bis zu weitere 90 Tage zu verlängern. Es ist auch keine Lösung, ins benachbarte Ausland (bspw. Argentinien) auszureisen und nach einigen Tagen wieder nach Brasilien einzureisen, da aufgrund der elektronischen Datenerfassung die Polícia Federal genau weiss, wie viele Tage man sich in Brasilien innerhalb des Sechs-Monats-Zeitraumes aufgehalten hat.
Wer länger als den zulässigen Zeitraum in Brasilien bleibt, muss pro Tag eine Strafe von rund 3,50 Euro vor der Ausreise bezahlen.
Laut heutigen Informationen der brasilianischen Botschaft in Berlin handelt es sich um eine strikte Umsetzung des diplomatischen Gegenseitigkeitsprinzips. Da im Schengen-Raum die Visa von brasilianischen Staatsbürgern auch nicht mehr um weitere 90 Tage verlängert würden, wende man das gleiche Vorgehen nun auch in Brasilien an. (Quelle: tfb)
Gültig bis: auf Weiteres